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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Loop Agency, Inh. Julius Wiedemann

1. Allgemein


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die Nutzung und den Kauf der Loop Agency App. Die Loop Agency, die Julius Wiedemann gehört (nachfolgend "Loop Agency", "wir", "uns" oder "unser" genannt), bietet die Loop Agency App an, eine Plattform, die darauf ausgelegt ist, alle Kommunikationskanäle wie WhatsApp, soziale Medien, SMS, Telefon und E-Mail zu zentralisieren und zu verwalten, um das Marketing-Automatisierung und digitale Marketing-Dienstleistungen zu verbessern.

 

1.2 Die Loop Agency App wird als Managed Service angeboten, was bedeutet, dass alle Dienstleistungen, Anpassungen und Wartungen im Zusammenhang mit der Plattform von Loop Agency bereitgestellt und verwaltet werden.

2. Umfang und Leistung der Dienstleistungen

 

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf unbestimmte Zeit für alle Bestellungen, die der Kunde bei der Loop Agency, Inh. Julius Wiedemann (nachfolgend "Loop Agency" genannt), aufgibt. Sie gelten auch für alle nachfolgenden Bestellungen. Die aktuelle und verbindliche Fassung der AGB ist im Internet unter www.loop-agency.ch/agb veröffentlicht.

 

2.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn Loop Agency diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

2.3 Wenn möglich, erstellen der Kunde und Loop Agency für jedes Projekt einen Projektvertrag. Diese AGB sind integraler Bestandteil dieser Verträge, wobei abweichende schriftliche Vereinbarungen im Projektvertrag Vorrang vor diesen AGB haben.

3. Bestellung und Vertragsabschluss

3.1 Die Loop Agency App kann über unsere Website oder über einen Vertriebsmitarbeiter der Loop Agency bestellt werden. Bei Käufen über die Website unterliegt jede Vereinbarung der Auftragsbestätigung, die von Loop Agency versendet wird ("Auftragsbestätigung"), diesen AGB, der Datenschutzerklärung ("Loop Agency Datenschutzerklärung", verfügbar unter http://loop-agency.ch/datenschutz) sowie den Nutzungsbedingungen ("Loop Agency Website Nutzungsbedingungen", verfügbar unter http://loop-agency.ch/agb) in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung.

 

3.2 Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden und die Annahme der Bestellung durch Loop Agency zustande.

 

3.3 Wird eine Bestellung mündlich aufgegeben, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung von Loop Agency schriftlich oder per E-Mail widerspricht.

 

3.4 Wird Loop Agency während einer Konzeptionsphase (definierter Begriff) oder einer Ausschreibung beauftragt, umfangreiche Abklärungen durchzuführen oder Konzepte zu entwickeln, wird Loop Agency den Kunden informieren, wenn diese Dienstleistungen zu vergüten sind, und ein Angebot erstellen.

 

3.5 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt des Angebots von Loop Agency schriftlich oder per E-Mail widerspricht.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

 

4.1 Der Preis der Loop Agency App für die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebene Leistungsmenge beinhaltet die nachfolgende dauerhafte Speicherung sowie die von Loop Agency erbrachten Verwaltungsleistungen.

 

4.2 Loop Agency erstellt ein Budget/Angebot, das Teil der Bestellung ist. Das Budget listet externe Kosten sowie Agenturleistungen auf. Das Budget kann eine Projektreserve enthalten. Wenn zusätzliche Aufwendungen absehbar sind, wird Loop Agency den Kunden über die Verwendung der Projektreserve informieren. Der Kunde muss dies schriftlich oder per E-Mail bestätigen. Wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen widerspricht, gilt die Verwendung der Projektreserve als genehmigt. Die geschuldete Vergütung wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und kann das vom Kunden genehmigte Budget (einschließlich der genehmigten Projektreserve) um maximal 10 % übersteigen.

 

4.3 Bei Käufen über einen Vertriebsmitarbeiter der Loop Agency werden je nach Wohnsitzland des Kunden, falls er eine Privatperson ist, oder nach dem Land der Niederlassung, falls es sich um ein Unternehmen, eine Stiftung, einen Einzelunternehmer oder eine vergleichbare Rechtsform handelt, die Preise ohne Mehrwertsteuer angegeben, die gegebenenfalls anfallen kann.

 

4.4 Loop Agency stellt ihre Vergütung in der Regel periodisch auf Kontoauszugsbasis ab dem Datum des Bestellformulars in Rechnung. Nach Abschluss des Projekts stellt Loop Agency eine Schlussrechnung aus.

 

4.5 Die Zahlungsfrist beträgt dreißig (30) Kalendertage ab Erhalt der Rechnung durch den Kunden.

 

4.6 Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, ist Loop Agency berechtigt, die Arbeit an dem betreffenden Projekt einzustellen. Loop Agency schließt jegliche Haftung für Schäden jeglicher Art aus, die durch die Einstellung der Arbeit aufgrund der Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entstehen. Verpasst der Kunde Zahlungsfristen, kann Loop Agency ohne Mahnung ab der Zahlungsfrist Zinsen in Höhe von fünf (5) Prozent erheben.

5. Lieferung und Leistungserbringung

 

5.1 Loop Agency wird die Loop Agency App für die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebene Leistungsmenge innerhalb der angegebenen Anzahl von Tagen oder Monaten nach dem Rechnungsdatum abschließen.

 

5.2 Loop Agency erbringt die erforderlichen Dienstleistungen zur Projektdurchführung, Anpassung und Wartung entweder selbst oder durch die Einbindung Dritter. Wenn Dritte bei der Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen verzögern, haftet Loop Agency nicht für Verzögerungen durch Dritte.

 

5.3 Wenn der Kunde ein Abonnement für die Loop Agency App erworben hat, wird am Ende eines jeden Jahres eine Bestätigung über die dem Kunden zuzurechnende Leistungsmenge ausgestellt, bis die erworbene Leistungsmenge vollständig erbracht wurde.

6. Geistiges Eigentum und Lizenzierung

 

6.1 Alle Rechte an Arbeitsergebnissen, die von Loop Agency erstellt werden, einschließlich Grafiken, Logos, Designs und Konzepten, verbleiben bei Loop Agency, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Der Kunde erwirbt ein nicht-exklusives Recht, die Arbeitsergebnisse von Loop Agency zur Erfüllung des jeweiligen Projekts zu nutzen (mit entsprechenden inhaltlichen, zeitlichen und geografischen Einschränkungen). Jegliche Nutzung, die über den Vertragszweck hinausgeht, bedarf der vorherigen Genehmigung von Loop Agency und einer entsprechenden Vergütung.

 

6.2 Der Kunde muss Loop Agency alle erforderlichen Daten (wie Bilder, Logos, Schriftarten, Anweisungen usw.) und Materialien zur Verfügung stellen, um den Auftrag zu erfüllen. Der Kunde sichert zu, dass er alle Rechte an den bereitgestellten Inhalten besitzt, und gewährt Loop Agency ein kostenloses Nutzungsrecht an diesen Inhalten zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.

 

6.3 Loop Agency gewährt dem Kunden eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der auf der Loop Agency Plattform angebotenen Automatisierungen (entwickelt von Loop Agency). Diese Lizenz ist ausschließlich für den persönlichen oder internen geschäftlichen Gebrauch des Kunden bestimmt und nicht für den Weiterverkauf oder die Übertragung an Dritte vorgesehen.

 

6.4 Die Lizenz wird für die Dauer des bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und Loop Agency gewährt. Die Lizenz endet automatisch mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses oder der Einstellung des Betriebs der Loop Agency Plattform.

 

6.5 Der Kunde darf die Automatisierungen weder modifizieren, dekompilieren, zurückentwickeln noch in sonstiger Weise versuchen, den Quellcode der Automatisierungen abzuleiten. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, Rechte an den Automatisierungen an Dritte zu unterlizenzieren, zu vermieten oder anderweitig zu übertragen.

7. Haftung

 

7.1 Die Haftung von Loop Agency für jegliche Schäden, es sei denn, sie wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, ist ausgeschlossen. Dies schließt die Haftung für finanzielle und Folgeschäden ein, soweit gesetzlich zulässig.

 

7.2 Loop Agency weist auf alle rechtlichen Bedenken während der Umsetzung des Projekts hin und kann im Namen des Kunden handeln.

 

7.3 Soweit gesetzlich zulässig, haftet keine der Parteien der anderen Partei, unabhängig von der rechtlichen Theorie, auf der die Forderung beruht, und unabhängig davon, ob sie auf Fahrlässigkeit, Vertragsbruch, strikte Haftung, unerlaubter Handlung oder einer anderen Klageursache basiert, für: (a) Kosten für die Beschaffung von Ersatzleistungen; (b) Verzögerungen oder Nichtverfügbarkeit der Loop Agency App, wirtschaftliche Verluste, erwartete oder entgangene Gewinne, Umsätze oder erwartete Einsparungen, Geschäftsverluste, Vertragsverluste, Verlust von Goodwill oder Rufschädigung oder Ansprüche Dritter; und/oder (c) indirekte, spezielle, beiläufige, punitive oder Folgeschäden, unabhängig davon, ob sie aus der Leistung oder Verletzung dieser Vereinbarung resultieren oder durch eine Angelegenheit verursacht werden, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei liegt, selbst wenn die Partei auf die Möglichkeit solcher Verluste oder Schäden hingewiesen wurde.

 

7.4 Kann eine Leistung von Loop Agency nicht rechtzeitig erbracht werden, weil der Kunde Informationen und/oder Waren zu spät liefert oder der Kunde nicht verfügbar ist, hat der Kunde den entstandenen Schaden zu tragen. Zusätzliche Bemühungen von Loop Agency, die sich daraus ergeben, werden dem Kunden zusätzlich zu den vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

 

8.1 Während dieses Prozesses können Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie andere vertrauliche Informationen in mündlicher und schriftlicher Form offenbart werden. Die Parteien sind verpflichtet, Vertraulichkeit zu wahren, insbesondere in Bezug auf zwischen den Parteien ausgetauschte Geschäftsgeheimnisse.

 

8.2 Alle Rechte an den von Loop Agency bereitgestellten Dokumenten, Spezifikationen, Daten und anderen Informationen ("Loop Agency Informationen") verbleiben bei Loop Agency. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde die Loop Agency Informationen gemäß den Anweisungen von Loop Agency zurückzugeben oder zu löschen.

 

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle Loop Agency Informationen sowie Geschäftsprozesse, die er im Zusammenhang mit dem Vertrag erfährt, vertraulich zu behandeln, sie Dritten nicht zugänglich zu machen und sie ausschließlich zur Ausführung des Vertrags zu verwenden. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Loop Agency Informationen sicher aufzubewahren und einen unbefugten Zugriff zu verhindern. Der Kunde darf solche Informationen nur Mitarbeitern zur Verfügung stellen, die diese Informationen unbedingt benötigen, und sicherstellen, dass diese Mitarbeiter verpflichtet sind, die Informationen vertraulich zu behandeln. Soweit Loop Agency der Vergabe von Unteraufträgen zustimmt, hat der Lieferant sicherzustellen, dass jeder Unterauftragnehmer an die gleichen Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden ist.

 

8.4 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die (i) dem Lieferanten bereits vor dem Vertrag rechtmäßig zur Verfügung standen, (ii) zu diesem Zeitpunkt öffentlich zugänglich waren oder später ohne Vertragsbruch öffentlich zugänglich wurden, (iii) dem Lieferanten von einem Dritten rechtmäßig übergeben wurden oder (iv) von Loop Agency schriftlich freigegeben wurden.

 

8.5 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Loop Agency keine Hinweise auf Loop Agency geben oder die Geschäftsbeziehung mit Loop Agency oder die Bedingungen des Vertrags mit dem Kunden öffentlich bekannt machen.

 

8.6 Sollten die Parteien eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung abschließen, hat diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser Vereinbarung.

 

8.7 Jede Partei wird die geltenden Datenschutzgesetze im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag einhalten.

9. Öffentliche Kommunikation

 

9.1 Alle öffentliche Kommunikation, einschließlich insbesondere jeglicher Werbung, Pressemitteilungen, öffentliche Ankündigungen oder Veröffentlichungen, auch auf kommerziellen oder wissenschaftlichen Konferenzen, die der Kunde in Bezug auf die Vereinbarung macht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Loop Agency (eine E-Mail ist ausreichend), die auch von einer speziell vereinbarten Nachricht abhängt. Diese Zustimmung ist unabhängig davon erforderlich, ob der Name, die Marken, Handelsnamen, Designs, Logos oder Urheberrechte von Loop Agency in der gewünschten öffentlichen Kommunikation enthalten sind.

10. Laufzeit und Beendigung

10.1 Die Bereitstellung der Loop Agency App und dieser Vertrag enden, sobald die Parteien ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt haben.

 

10.2 Sollte die Gebühr für die Loop Agency App oder eine andere vereinbarte Zahlung nicht innerhalb der von uns gesetzten Zahlungsfrist bei Loop Agency eingehen, sind wir berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen.

 

10.3 Wir sind berechtigt, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen und nach eigenem Ermessen mit

einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich zu kündigen.

 

10.4 Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesem Vertrag sind wir berechtigt, die Leistung der Loop Agency App mit sofortiger Wirkung auszusetzen, falls der Kunde in Verzug ist oder anderweitig seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt.

 

10.5 Bestimmungen, die ihrem ausdrücklichen oder stillschweigenden Wortlaut nach über die Beendigung oder das Auslaufen des Vertrags hinaus weiter gelten sollen, bleiben unabhängig von einer solchen Beendigung oder einem solchen Auslaufen bestehen. Dies gilt insbesondere für die Abschnitte Geistiges Eigentum und Lizenzierung (6.), Vertraulichkeit und Datenschutz (8.), Laufzeit und Beendigung (10.), Höhere Gewalt (11.) und Sonstiges (12.).

 

10.6 Die Kündigung dieses Vertrags stellt kein ausschließliches Rechtsmittel dar, und alle anderen Rechtsmittel bleiben weiterhin verfügbar.

11. Höhere Gewalt

 

11.1 Keine Partei haftet für Verluste, die sich aus der Verzögerung oder Unterbrechung ihrer Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Handlungen ziviler oder militärischer Behörden, zivile Unruhen, Kriege, Streiks oder andere Arbeitskonflikte, Brände, Transporthindernisse, Unterbrechungen der Telekommunikation, Versorgungsunternehmen, Internetdienste oder Netzbetreiberdienste, Handlungen oder Unterlassungen Dritter, Infiltration oder Störung der Loop Agency-Dienste durch Dritte durch beliebige Mittel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf DDoS-Angriffe, Softwareviren, Trojaner, Würmer, Zeitbomben oder andere Softwareprogramme oder Technologien, die darauf ausgelegt sind, die Loop Agency-Dienste zu stören oder zu verzögern, oder andere Katastrophen oder Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei liegen (jeweils ein "Ereignis höherer Gewalt")) ergeben. Die verzögerte Partei wird die andere Partei unverzüglich über eine solche Verzögerung oder Unterbrechung informieren und angemessene kommerzielle Anstrengungen unternehmen, um Verzögerungen oder Unterbrechungen, die durch das Ereignis höherer Gewalt verursacht werden, zu minimieren.

12. Sonstiges

 

12.1 Für Käufe über einen Vertriebsmitarbeiter müssen alle erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen an die im Angebot angegebene Adresse des Empfängers gesendet werden.

 

12.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags von einem zuständigen Gericht für nicht durchsetzbar oder ungültig erklärt werden, wird diese Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die den wirtschaftlichen Absichten der Parteien am nächsten kommt, oder im notwendigen Mindestmaß gestrichen, sodass dieser Vertrag ansonsten vollständig in Kraft bleibt und durchsetzbar ist.

 

12.3 Wir können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und andere Dokumente, die Teil des Vertrags sind, von Zeit zu Zeit ändern. Wir werden den Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor dem Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail benachrichtigen. Sobald diese Änderungen in Kraft treten, ist der Kunde an sie gebunden, es sei denn, er hat seine Bestellung storniert. Jede Änderung, der der Kunde zustimmt, bedarf unserer schriftlichen Genehmigung.

 

12.4 Abgesehen von der Verpflichtung zur Zahlung von Geld ist keine Partei für eine Nichterfüllung oder Verzögerung ihrer Leistung unter diesem Vertrag verantwortlich, die durch Ursachen außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle verursacht wird. Die betroffene Partei muss: (a) die andere Partei innerhalb von dreißig (30) Tagen über das Ereignis informieren und (b) angemessene kommerzielle Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu minimieren und die betroffene Leistung so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.

 

12.5 Dieser Vertrag stellt die vollständige und exklusive Erklärung des gegenseitigen Verständnisses der Parteien dar und ersetzt alle früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen und Kommunikationen in Bezug auf den Vertragsgegenstand.

 

12.6 Der Kunde verpflichtet sich, uns gegen jegliche Ansprüche Dritter zu verteidigen, die gegen uns aufgrund der Verletzung geltenden Rechts durch den Kunden erhoben werden, und uns schadlos zu halten, einschließlich der damit verbundenen Kosten, Anwaltsgebühren und Schadensersatz, der in einem nicht anfechtbaren Urteil endgültig zugesprochen wird.

 

12.7 Dieser Vertrag und jedes Angebot oder jede Auftragsbestätigung unterliegen dem Schweizer Recht, ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Kollisionsrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Die Parteien dieses Vertrags unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte in Zürich, Kanton Zürich, Schweiz, für alle rechtlichen oder billigen Klagen oder Verfahren, die sich aus diesem Vertrag, einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung ergeben. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf alle Einwände gegen den Gerichtsstand in solchen Gerichten. Nichts in diesem Vertrag hindert uns daran, einstweiligen Rechtsschutz in einer beliebigen Gerichtsbarkeit zu suchen, falls wir der Ansicht sind, dass ohne diesen Schutz erheblicher Schaden an unseren Interessen entstehen könnte.

September 2024

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